Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Der in einer Berufung erhobene unbegründete Vorwurf, ein ordentlicher Universitätsprofessor als Prüfer habe die Leistungen des Berufungswerbers als Prüfungskandidat negativ beurteilt, obwohl er an den Berufungswerber gar keine Prüfungsfragen gerichtet hätte, bildet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0055436Dokumentnummer
JJR_19700511_OGH0002_000BKD00012_7000000_001