RS OGH 1970/5/11 Bkd12/70

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Veröffentlicht am 11.05.1970
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Der in einer Berufung erhobene unbegründete Vorwurf, ein ordentlicher Universitätsprofessor als Prüfer habe die Leistungen des Berufungswerbers als Prüfungskandidat negativ beurteilt, obwohl er an den Berufungswerber gar keine Prüfungsfragen gerichtet hätte, bildet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 12/70
    Entscheidungstext OGH 11.05.1970 Bkd 12/70
    Veröff: AnwBl 1973,255

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0055436

Dokumentnummer

JJR_19700511_OGH0002_000BKD00012_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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