Norm
MG §19 Abs2 Z13 BRechtssatz
Zum Vorliegen des Kündigungsgrundes nach § 19 Abs 2 Z 13 MG bei einer Wohnung, die nur zur Bequemlichkeit für Ruhepausen im Hinblick auf das im selben Haus gelegene Geschäft gemietet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0068676Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008