RS OGH 1970/5/13 6Ob105/70

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Veröffentlicht am 13.05.1970
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Norm

AußStrG §16 A2
ZPO §528 C4

Rechtssatz

Wenn das Erstgericht den Antrag auf Kuratorbestellung wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückweist, das Rekursgericht sodann zwar ebenfalls die Unzuständigkeit des Erstgerichtes annimmt, aber mit Überweisung nach § 44 JN vorgeht, so liegt ein abändernder Beschluß vor.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 105/70
    Entscheidungstext OGH 13.05.1970 6 Ob 105/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0084848

Dokumentnummer

JJR_19700513_OGH0002_0060OB00105_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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