Norm
AußStrG §16 A2Rechtssatz
Wenn das Erstgericht den Antrag auf Kuratorbestellung wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückweist, das Rekursgericht sodann zwar ebenfalls die Unzuständigkeit des Erstgerichtes annimmt, aber mit Überweisung nach § 44 JN vorgeht, so liegt ein abändernder Beschluß vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0084848Dokumentnummer
JJR_19700513_OGH0002_0060OB00105_7000000_001