RS OGH 1970/5/14 2Ob163/70 (2Ob164/70)

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Veröffentlicht am 14.05.1970
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Norm

EKHG §5 IIB

Rechtssatz

Für die Haltereigenschaft des Inhabers einer Kraftfahrzeugwerkstätte in Bezug auf das zur Reparatur übergebende Fahrzeug ist es nicht entscheidend, ob eine konkrete Fahrt im Rahmen des Reparaturauftrages liegt. Maßgeblich ist vielmehr, daß dem Werkstätteninhaber die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug eingeräumt wurde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 163/70
    Entscheidungstext OGH 14.05.1970 2 Ob 163/70
    Veröff: ZVR 1971/40 S 49

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0058174

Dokumentnummer

JJR_19700514_OGH0002_0020OB00163_7000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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