Norm
EKHG §5 IIBRechtssatz
Für die Haltereigenschaft des Inhabers einer Kraftfahrzeugwerkstätte in Bezug auf das zur Reparatur übergebende Fahrzeug ist es nicht entscheidend, ob eine konkrete Fahrt im Rahmen des Reparaturauftrages liegt. Maßgeblich ist vielmehr, daß dem Werkstätteninhaber die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug eingeräumt wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0058174Dokumentnummer
JJR_19700514_OGH0002_0020OB00163_7000000_003