Norm
ABGB §1324Rechtssatz
Grob fahrlässig handelt jener Fahrzeuglenker, der während der Fahrt raucht, sich nach der seiner Hand entglittenen Zigarette bückt, dadurch von der Fahrbahn abkommt und einen Unfall verursacht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
BeispieleEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0030417Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010