Norm
StPO §317Rechtssatz
"Kontrollfragen", wie sie § 323 StPO (alte Fassung) vorsah, die zum Ziel hatten, ein in die Fragen aufgenommenes gesetzliches Merkmal auf das ihm entsprechende tatsächliche Verhältnis zurückzuführen, sind unzulässig (EvBl 1953/105 S 136). - Die Zurückführung der bezüglichen gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung auf den Sachverhalt ist lediglich Aufgabe der vom Vorsitzenden gemäß § 323 Abs 2 StPO (neuer Fassung) abzuhaltenden Besprechung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0100919Dokumentnummer
JJR_19700521_OGH0002_0090OS00003_7000000_002