RS OGH 1970/5/21 9Os3/70, 10Os223/70, 11Os250/71, 13Os60/72, 10Os62/72, 9Os72/72, 9Os99/72, 11Os93/7

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Veröffentlicht am 21.05.1970
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Norm

StPO §345 Z11
StPO §345 Z12
StPO §345 Z13

Rechtssatz

Diese materiellrechtlichen Nichtigkeitsgründe dürfen nur aus dem Wahrspruch selbst, keinesfalls aber aus einem Vergleich zwischen Wahrspruch und irgendwelchen Verfahrensergebnissen bzw der letzteren mit dem Gesetz abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0101128

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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