Norm
StPO §345 Z11Rechtssatz
Diese materiellrechtlichen Nichtigkeitsgründe dürfen nur aus dem Wahrspruch selbst, keinesfalls aber aus einem Vergleich zwischen Wahrspruch und irgendwelchen Verfahrensergebnissen bzw der letzteren mit dem Gesetz abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0101128Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018