Norm
UWG §9 C1Rechtssatz
Die Wortverbindung "Teppichhaus Iran" ist bei Verkehrsgeltung schutzfähig im Sinne des § 9 UWG. Die Rechtsprechung wendet sich wohl entschieden gegen die Monopolisierung von Fachausdrücken, für die kein Ersatzwort vorhanden ist, und hält sie auch bei Verkehrsgeltung für absolut schutzunfähig, wendet sich aber nicht so streng gegen die Monopolisierung von Wortverbindungen der Umgangssprache, sofern es sich nicht um völlig uncharakteristische Wortverbindungen des täglichen Lebens handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0078953Dokumentnummer
JJR_19700526_OGH0002_0040OB00322_7000000_002