Norm
AngG §27 C1Rechtssatz
Wurde ein Dienstnehmer wegen vermeintlicher Unfähigkeit zur Dienstleistung gekündigt, so berechtigt ein neuerlicher auf dieser angeblichen Unfähigkeit des Dienstnehmers beruhender Vorfall nicht mehr zu einer fristlosen Entlassung (vgl Arb 5093).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Dienstunfähigkeit, wichtiger Grund, gesetzlicher Entlassungsgrund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Kündigung, Entlassungsrecht, Verwirkung, Verzicht, Verspätung, Unverzüglichkeit, Rechtzeitigkeit, VerfristungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0029200Dokumentnummer
JJR_19700526_OGH0002_0040OB00041_7000000_001