Norm
ZPO §467 Z3 Cb4Rechtssatz
Bei Vorliegen von Feststellungsmängeln wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung schließt ein Abänderungsantrag in sich einen Aufhebungsantrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0041774Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.11.2021