Norm
ZPO §226 IIIBRechtssatz
Geht aus dem Klagsvorbringen hervor, dass der Sachverhalt vom Kläger offenbar rechtlich unrichtig qualifiziert wurde, so ist dies bedeutungslos. Es kann deshalb nicht gesagt werden, dass er sein Klagebegehren ausschließlich auf den von ihm angegebenen Rechtsgrund stützen will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0058348Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2017