Norm
ABGB §785Rechtssatz
Nach § 951 ABGB ist auf Zahlung des Ausfalls am Pflichtteil bei Exekution in die geschenkte Sache, nicht aber auf Herausgabe des Geschenks zu klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0012943Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021