Norm
StVO §3 A2Rechtssatz
Das berechtigte Vertrauen auf vollkommen vorschriftsmäßiges Verhalten jedes anderen Verkehrsteilnehmers vermag keinen Kraftfahrer von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für sein eigenes fehlerhaftes bzw vorschriftswidriges, eine vorhersehbare Gefährdung dritter Personen mit sich bringendes Verhalten zu befreien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0073186Dokumentnummer
JJR_19700529_OGH0002_0110OS00037_7000000_001