Norm
ABGB §655Rechtssatz
Die einer letztwilligen Verfügung beigesetzte Bedingung der erfolgten Eheschließung mit dem Bedachten kann gem. dem festgestellten Willen des Erblassers unter Umständen auch durch eine bloß kirchliche Trauung erfüllt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0012603Dokumentnummer
JJR_19700602_OGH0002_0080OB00124_7000000_001