RS OGH 1970/6/2 8Ob130/70

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Veröffentlicht am 02.06.1970
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Norm

EO §133
GBG §53

Rechtssatz

Geht die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung der Liegenschaft der Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens im Range vor, besteht für den durch sie gesicherten Berechtigten keine Gefährdung des Verlustes dieser Liegenschaft durch Zwangsversteigerung, weil dieser die Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens (während der Geltungsdauer des Rangordungungsbescheides) löschen lassen könnte und das noch anhängige Zwangsversteigerungsverfahren vom Exekutionsgericht eingestellt werden müßte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0002667

Dokumentnummer

JJR_19700602_OGH0002_0080OB00130_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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