Norm
AKB §6Rechtssatz
Vom Zeitpunkt der Veräußerung eines haftpflichtversicherten Kraftfahrzeuges an kann nur mehr der Erwerber des Fahrzeugs einen Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer auf Deckung des einem Dritten zu ersetzenden Schadens geltend machen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0080672Dokumentnummer
JJR_19700604_OGH0002_0020OB00393_6900000_004