Norm
MG §19 Abs2 Z10 CRechtssatz
Für die Frage der Übertragung eines lebenden Unternehmens ist es nicht wesentlich, dass sämtliche für ein Unternehmen in Betracht kommenden Qualifikationsmerkmale gegeben sind; es genügt, wenn die wesentlichen Erfordernisse einer selbständigen Erwerbsquelle vorhanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0068514Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2021