Norm
ZPO §467 Z3 CcRechtssatz
Das Fehlen der Anfechtungserklärung in der Revision hat dann nicht die Verwerfung des Rechtsmittels zur Folge, wenn sich aus den Anträgen und der Begründung der Revision der Umfang der Anfechtung ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0041771Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2010