Norm
StPO §39 ARechtssatz
Keine Berücksichtigung von persönlich verfaßten Eingaben eines Angeklagten, die als Zusatz zur Nichtigkeitsbeschwerde seines Verteidigers zu verstehen sind (so schon RZ 1937,118).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0097264Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008