Norm
ZPO §235 ARechtssatz
Fällt das Erstgericht eine der Klagsänderung entsprechende Entscheidung, ohne über die Zulassung der Klagsänderung ausdrückliche (abgesondert oder im Urteil) Beschluß zu fassen, kann der in 1. Instanz siegreiche Beklagte den Aufhebungsbeschluß der 2.Instanz wegen der unterlassenen Beschlußfassung bekämpfen. Diese ist dem Erstgericht ohne Eingehen ins Meritum aufzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0039248Dokumentnummer
JJR_19700616_OGH0002_0080OB00142_7000000_003