Norm
ABGB §1304 BIIaRechtssatz
Gleichteiliges Verschulden eines Kraftfahrzeuglenkers, der übermüdet und alkoholisiert durch überhöhte Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verschuldet, und seines Mitfahrers, der, selbst betrunken, in Kenntnis der Fahruntüchtigkeit des Lenkers diesen hartnäckig zu der Fahrt überredet, auf der sich in der Folge der Unfall ereignet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0027205Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008