Norm
ABGB §1385 ARechtssatz
Die materielle Gültigkeit eines gerichtlichen Vergleiches ist nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen (RZ 1931, 196). Ein vermögensrechtlicher Vergleich unterliegt daher auch der Anfechtung wegen Irrtums.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0032501Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.09.2013