RS OGH 1970/6/24 3Ob68/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1970
beobachten
merken

Norm

EO §44 Abs2 Z1 A1

Rechtssatz

Das Exekutionsgericht ist nicht verpflichtet, die im Aufschiebungsantrag angeführten, aber nicht angeschlossenen Urkunden selbst beizuschaffen. Von der verpflichteten Partei selbst hergestellten Urkunden sind überdies grundsätzlich ungeeignet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 68/70
    Entscheidungstext OGH 24.06.1970 3 Ob 68/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0001640

Dokumentnummer

JJR_19700624_OGH0002_0030OB00068_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten