Norm
EO §382 Z6 II6Rechtssatz
Das Sicherungsmittel des Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes nach § 382 Z 6 EO kann nicht mehr erlassen werden, wenn das Eigentumsrecht des weiteren Käufers (Doppelkäufers) der Liegenschaft bereits grundbücherlich einverleibt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005143Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2020