RS OGH 1970/7/1 5Ob93/70, 5Ob83/09f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1970
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Norm

ABGB §473

Rechtssatz

Eine freiwillige vertragliche Einschränkung des Abwehranspruches nach §§ 364 ff ABGB kann den Inhalt einer Dienstbarkeit bilden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 93/70
    Entscheidungstext OGH 01.07.1970 5 Ob 93/70
    MietSlg 22036 (22) = SZ 43/117
  • 5 Ob 83/09f
    Entscheidungstext OGH 09.06.2009 5 Ob 83/09f
    Auch; Beisatz: Duldung „in Rücksicht seiner Sache" erfordert stets eine unmittelbare Beziehung zur Nutzung der belasteten Sache. (T1); Beisatz: Verpflichtungen, die Vorteile für das auf dem berechtigten Grundstück betriebene Gewerbe mit sich bringen, können verbüchert werden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011575

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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