Norm
ZPO §405 DIIIdRechtssatz
Die Verurteilung zur Einwilligung in die Eintragung einer zeitlich befristeten Dienstbarkeit stellt gegenüber dem unbefristeten Begehren ein minus dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0041037Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009