RS OGH 1970/7/1 5Ob93/70, 6Ob2/09a

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Veröffentlicht am 01.07.1970
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Norm

ZPO §405 DIIId

Rechtssatz

Die Verurteilung zur Einwilligung in die Eintragung einer zeitlich befristeten Dienstbarkeit stellt gegenüber dem unbefristeten Begehren ein minus dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0041037

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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