Norm
ABGB §1295 Ia3aRechtssatz
Die Frage der Tragfähigkeit des Anscheinsbeweises ist an und für sich eine Frage der Beweiswürdigung; dies gilt aber nicht für die weitere Frage, ob eine ernstliche andere Möglichkeit hervorgekommen ist, die für den Geschehensablauf in Betracht zu ziehen ist. Damit wird nämlich ein Problem aufgerollt, das nicht mehr dem Gebiet der Beweiswürdigung, sondern jenem der Beweislastverteilung und somit der rechtlichen Beurteilung angehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0022549Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2018