RS OGH 1970/7/8 7Ob127/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1970
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Norm

EO §78
EO §402
ZPO §51 Abs3

Rechtssatz

Hat die gefährdete Partei ihren Antrag beim unzuständigen Gericht eingebracht, ihre Gegnerin jedoch auf diesen Umstand nicht hingewiesen, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 127/70
    Entscheidungstext OGH 08.07.1970 7 Ob 127/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0002459

Dokumentnummer

JJR_19700708_OGH0002_0070OB00127_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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