Norm
EO §78Rechtssatz
Hat die gefährdete Partei ihren Antrag beim unzuständigen Gericht eingebracht, ihre Gegnerin jedoch auf diesen Umstand nicht hingewiesen, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0002459Dokumentnummer
JJR_19700708_OGH0002_0070OB00127_7000000_001