Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
Das lächelnde Hinnehmen einer Kündigung bedeutet keinen Angriff auf die Ehre des Dienstgebers und daher auch keinen Entlassungsgrund.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Lachen, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, erhebliche Ehrverletzung, Verspottung, BeleidigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0029812Dokumentnummer
JJR_19700901_OGH0002_0040OB00060_7000000_002