Norm
ABGB §836 ARechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Ersetzung eines Verwalters der gemeinschaftlichen Sache durch einen anderen, insbesondere wenn ein Miteigentümer Verwalter war, im außerstreitigen Verfahren entschieden wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0087242Dokumentnummer
JJR_19700910_OGH0002_0010OB00176_7000000_001