Norm
ABGB §141 IERechtssatz
Die Familienzulagen (Kinderzulage und Haushaltszulage) sind sowohl beim Einkommen des Verunglückten wie auch beim Einkommen der Witwe außer Anschlag zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0047693Dokumentnummer
JJR_19700910_OGH0002_0020OB00228_7000000_001