Norm
StPO §285a Z1Rechtssatz
In der Erklärung des Angeklagten, die Strafe anzutreten, liegt ein unwiderruflicher Verzicht auf die Nichtigkeitsbeschwerde; damit im Widerspruch stehende Erklärungen des Verteidigers sind ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0100059Dokumentnummer
JJR_19700910_OGH0002_0090OS00111_7000000_001