RS OGH 1970/9/15 8Ob172/70, 5Ob69/10y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1970
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Norm

ABGB §918 Ib2
ABGB §918 IIa
ABGB §933 I

Rechtssatz

Ansprüche auf Erfüllung eines Kaufvertrages durch mängelfreie Übergabe der gekauften Liegenschaft können nicht mehr gestellt werden, wenn die Liegenschaft ordnungsgemäß und unbeanstandet in den physischen Besitz des Käufers übernommen wurde, auch wenn der Kaufvertrag grundbücherlich noch nicht durchgeführt ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 172/70
    Entscheidungstext OGH 15.09.1970 8 Ob 172/70
    Veröff: JBl 1971,305 = EvBl 1971/192 S 346 = SZ 43/152
  • 5 Ob 69/10y
    Entscheidungstext OGH 31.08.2010 5 Ob 69/10y
    Vgl auch; Beisatz: Für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für das Recht auf Gewährleistung ist nach einhelliger Ansicht bei Liegenschaften nicht der Zeitpunkt der bürgerlichen Umschreibung, sondern jener der körperlichen Übergabe maßgebend. (T1); Beisatz: Das gilt auch für (schon ursprünglich vorhandene) Mängel an allgemeinen Teilen einer Wohnungseigentumsliegenschaft, wenn der Errichter der Wohnungseigentumsanlage später ein Wohnungseigentumsobjekt veräußert. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0018408

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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