Norm
EO §382 Z8 IIIFRechtssatz
Die zur behaupteten Verwirkung des Anspruches der Ehefrau auf Unterhalt angebotenen paraten Bescheinigungsmittel des Ehemannes über mehrfache Diebstähle der Frau und der durch sie erfolgten Demolierung seiner Wohnung sind auch im Provisorialverfahren vor der Beschlußfassung über deren vorläufigen Unterhalt zur Klärung heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005782Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2013