RS OGH 1970/9/15 8Ob192/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1970
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Norm

EO §382 Z8 IIIF
EO §389 VA
EO §389 VE

Rechtssatz

Die zur behaupteten Verwirkung des Anspruches der Ehefrau auf Unterhalt angebotenen paraten Bescheinigungsmittel des Ehemannes über mehrfache Diebstähle der Frau und der durch sie erfolgten Demolierung seiner Wohnung sind auch im Provisorialverfahren vor der Beschlußfassung über deren vorläufigen Unterhalt zur Klärung heranzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005782

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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