Norm
ABGB §933 IIRechtssatz
Für den Beginn der dreijährigen Gewährleistungsfrist des § 933 ABGB ist nicht der Zeitpunkt der bücherlichen Umschreibung, sondern jener der körperlichen Übergabe maßgebend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0018977Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.09.2010