Norm
AngG §23Rechtssatz
Die in § 40 AngG angeführten Rechte des Angestellten können weder durch Einzeldienstvertrag noch durch Kollektivvertrag beschränkt werden. Von zwingenden Rechtsvorschriften abweichende Regelungen kann ein KollV nur dann rechtswirksam treffen, wenn die Rechtsvorschrift eine solche Ermächtigung ausdrücklich vorsieht, oder die Möglichkeit einer kollektivvertraglichen Regelung zumindest offen gehalten wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Vertrag, Arbeitsvertrag, Abweichung, Inhalt, Zulässigkeit, Beschränkung, Einschränkung, zwingend, SatzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0029931Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016