Norm
UWG §2 D9Rechtssatz
Wahrheitswidrige Anpreisung durch Ankündigung von Waren, die nicht oder nicht in genügender Menge vorrätig sind, oder durch Verschweigen des Umstandes, daß die in der Ankündigung genannten besonders günstigen Preise nicht für einen bestimmten Zeitraum gelten sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0078619Dokumentnummer
JJR_19700922_OGH0002_0040OB00339_7000000_002