Norm
StVO §19 Abs6 BVIdRechtssatz
Der Charakter einer Verkehrsfläche als Grundstückszufahrt geht nicht schon dadurch verloren, daß die Verkehrsfläche nicht nur zu einem Anwesen, sondern zu zwei Häusern führt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074517Dokumentnummer
JJR_19701001_OGH0002_0020OB00266_7000000_003