RS OGH 1970/10/6 4Ob69/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.10.1970
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Norm

ABGB §1009
ABGB §1431

Rechtssatz

Auch die Gutgläubigkeit des Dienstnehmers vermag den Anspruch des Dienstgebers auf Herausgabe von ohne Rechtstitel einbehaltenem Vermögen nicht aufzuheben. Keine Anwendung des Jud 33 neu auf solche Fälle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0019562

Dokumentnummer

JJR_19701006_OGH0002_0040OB00069_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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