Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Auch die Gutgläubigkeit des Dienstnehmers vermag den Anspruch des Dienstgebers auf Herausgabe von ohne Rechtstitel einbehaltenem Vermögen nicht aufzuheben. Keine Anwendung des Jud 33 neu auf solche Fälle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0019562Dokumentnummer
JJR_19701006_OGH0002_0040OB00069_7000000_001