Norm
ZPO §514 BRechtssatz
Der zur Räumung verurteilte Mieter hat ein Rechtsschutzinteresse an der Bekämpfung des Räumungsurteils, obwohl er sich in einem anderen Verfahren zur Räumung verpflichtet hat und dieser Termin schon verstrichen ist, uzw
a) wegen der Möglichkeit der Vergleichsanfechtung
b) wegen der ihm auferlegten erstinstanzlichen Kosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0043855Dokumentnummer
JJR_19701007_OGH0002_0050OB00216_7000000_001