Norm
ABGB §1327 aRechtssatz
Durch den Hinweis auf die gesetzliche Unterhaltspflicht in § 1327 ABGB wird der Kreis der Unterhaltsberechtigten, nicht aber das Ausmaß der Ersatzpflicht bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0031444Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.02.2013