RS OGH 1970/10/13 9Os119/69, 13Os68/72, 12Os150/72, 12Os1/73, 9Os35/73, 13Os50/74, 13Os144/74, 11Os1

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Veröffentlicht am 13.10.1970
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Norm

StGB §74 Z5

Rechtssatz

Für eine gefährliche Drohung ist nicht erforderlich, dass der Täter das angedrohte Übel verwirklichen will oder kann. Die tatsächliche Erregung von Besorgnissen wird daher nicht verlangt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0092132

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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