Norm
EO §1 Z8 IIHRechtssatz
StPOForm Nr 329 (Bestimmung der Kosten einer Prozeßpartei) ist kein bloßer Kostenbestimmungsbeschluß, sondern wegen seines außerdem enthaltenen Leistungsbefehles "hat die Kosten der Vertretung der ..... zu ersetzen" ein Exekutionstitel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0000163Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011