Norm
ABGB §1037Rechtssatz
Zum Anspruch des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen, die er ohne Einwilligung des Vermieters, sei es gegen den erklärten Willen des Vermieters oder nicht, gemacht hat, ohne daß der Vermieter diese Aufwendungen nach dem Gesetz hätte bestreiten müssen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0019786Dokumentnummer
JJR_19701021_OGH0002_0070OB00166_7000000_001