Norm
StVO §3 B1cRechtssatz
Wer sein Fahrzeug in einer Einbahn auf den linken Fahrstreifen gelenkt hat, um nach links abzubiegen, braucht nicht damit zu rechnen, daß er von einem ebenfalls nach links einbiegenden Fahrzeug vorschriftwidrig rechts überholt werde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0073211Dokumentnummer
JJR_19701022_OGH0002_0020OB00335_7000000_001