Norm
StVO §19 Abs6 BVIcRechtssatz
Einbiegen nach links von einem Parkplatz in eine zufolge des fließenden Verkehrs den Vorrang genießenden Straße, ist nach sorgfältiger Beobachtung des fließenden Verkehrs möglichst rasch durchzuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074387Dokumentnummer
JJR_19701022_OGH0002_0110OS00112_7000000_001