RS OGH 1970/10/22 11Os112/70, 8Ob288/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1970
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Norm

StVO §19 Abs6 BVIc
StVO §20 Abs1 ID

Rechtssatz

Einbiegen nach links von einem Parkplatz in eine zufolge des fließenden Verkehrs den Vorrang genießenden Straße, ist nach sorgfältiger Beobachtung des fließenden Verkehrs möglichst rasch durchzuführen.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 112/70
    Entscheidungstext OGH 22.10.1970 11 Os 112/70
  • 8 Ob 288/79
    Entscheidungstext OGH 21.02.1980 8 Ob 288/79
    nur: Einbiegen nach links von einem Parkplatz in eine zufolge des fließenden Verkehrs den Vorrang genießenden Straße, ist nach sorgfältiger Beobachtung des fließenden Verkehrs durchzuführen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0074387

Dokumentnummer

JJR_19701022_OGH0002_0110OS00112_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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