RS OGH 1970/11/3 8Ob231/70

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Veröffentlicht am 03.11.1970
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Norm

ZPO §502 Df

Rechtssatz

Ein bestätigendes Urteil der zweiten Instanz liegt auch dann vor, wenn das Erstgericht nach Zurückweisung des Vorbringens zur Gegenforderung gemäß § 179 ZPO als offenbar verspätet im Urteil aussprach, die Gegenforderung bestehe nicht zu Recht, das Berufungsgericht jedoch - unter Billigung der Anwendung des § 179 ZPO - mit der Maßgabe bestätigte, daß dieser Ausspruch zu entfallen habe.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 231/70
    Entscheidungstext OGH 03.11.1970 8 Ob 231/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0042600

Dokumentnummer

JJR_19701103_OGH0002_0080OB00231_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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