Norm
ABGB §1389Rechtssatz
Soll nach dem festgestellten Parteiwillen durch den Vergleich der gesamte Rechtsstreit - Klage auf Zahlung des Werklohnes für Baumeisterarbeiten, Einwendung mangelhafter Leistungen des Klägers - bereinigt werden, dann erstreckt sich die Bereinigungswirkung auch auf später allenfalls hervorgekommene oder erst auftretende Unzulässigkeiten des Bauwerkes, weil sich ja diese ursächlich aus Mängeln der Leistung herleiten, die vor dem Vergleich lagen, der den gesamten Rechtsstreit zu bereinigen bestimmt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0032471Dokumentnummer
JJR_19701104_OGH0002_0060OB00205_7000000_001