Norm
ABGB §233 ARechtssatz
Die Aufnahme eines Darlehens zum Fortbetrieb eines ererbten Unternehmers durch einen minderjährigen (Mit-)Erben bedarf nach § 27 AußStrG keiner vormundschaftsbehördlichen Genehmigung; die abhandlungsbehördliche Genehmigung genügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0007557Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.03.2019