Norm
ZPO §503 Z4 E1Rechtssatz
Wenn das Berufungsgericht die Klage abweist, ohne die Beweisrüge des Beklagten zu erledigen, gewinnt diese bei Erledigung der Revision des Klägers wieder Bedeutung, so dass das Berufungsurteil aufgehoben und die Rechtssache an das Berufungsgericht zurückverweisen werden muss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0043366Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.02.2014