RS OGH 1970/11/12 2Ob367/70, 4Ob192/13h

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Veröffentlicht am 12.11.1970
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Norm

ZPO §503 Z4 E1

Rechtssatz

Wenn das Berufungsgericht die Klage abweist, ohne die Beweisrüge des Beklagten zu erledigen, gewinnt diese bei Erledigung der Revision des Klägers wieder Bedeutung, so dass das Berufungsurteil aufgehoben und die Rechtssache an das Berufungsgericht zurückverweisen werden muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0043366

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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